Grillen auf den Stellplätzen
Das Grillen ist auf den Stellplätzen und Parzellen ist solange erlaubt, sofern es nicht aus Wettertechnischen Gründen von einem Amt verboten wird.
Das Grillen ist auf den Stellplätzen und Parzellen ist solange erlaubt, sofern es nicht aus Wettertechnischen Gründen von einem Amt verboten wird.