Ab 01.04.2025 gilt nachfolgende Gebührenordnung für den
-Camping Resort Langlingen-
Gebührenordnung
beschlossen: 07.04.2025
§ 1 Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Camping Resort Langlingen und seiner Einrichtungen und Anlagen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Campingordnung sind:
Dauercamper
Tagescamper
Allgemeine Besucher und Gäste, insbesondere Besucher und Gäste unter §2 a) und b)
§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen.
(2) Die Gebühren sind stets im Voraus zu entrichten.
§ 4 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Tagescamper
Für die Benutzung des Campingplatzes als Tagescamper/Tourist werden folgende Gebühren erhoben:
Personen (pro Nacht)
Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre: 2,50 €
Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahre: 3,50 €
Stellplätze Wohnmobil/Wohnwagen (pro Nacht)
Wohnmobil/Wohnwagen: 15,00 € incl. 2 Personen /Nacht
Sanitärkabine auf dem Platz: 20,00 € incl. 2 Personen /Nacht
Zelten 5,00 € /Nacht max. 5 m² Fläche pro Person
Blockhäuschen 35,00 € incl. 1 Person. Eine weitere Person 10,00 €
Bettwäsche pro Person 15.00 €
Sonstige Gebühren (pro Nacht)
Hund je Tier: 1,00 €
Stellplatz PKW -/Motorrad pro Nacht 1,00 €
Strom: 0,70 € pro 1 KWh
Nutzung Waschmaschine/Trockner Zeitabrechnung 45 min.: 1,00 €
Optionale Kosten
Duschmarke: 0,70 €
§ 5 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Dauercamper
Für die Benutzung des Campingplatzes als Dauercamper werden folgende Gebühren erhoben:
Dauerstellplatz für Wohnwagen und Zelte 100 m² (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): ab 840,00 €
Müllgebühr (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): 84,00 €
Wasser und Abwasser (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): 90,00 €
Stromanschluss Dauercamper monatlich Abschlag: 15,00 €
Strom (je kWh): 0,47 €
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 07.04.2025 in Kraft.
Langlingen, 08.04.2025
Knapp & Knapp eGbR