Grillen auf den Stellplätzen
Das Grillen ist auf den Stellplätzen und Parzellen ist solange erlaubt, sofern es nicht aus Wettertechnischen Gründen von einem Amt verboten wird.
Das Grillen ist auf den Stellplätzen und Parzellen ist solange erlaubt, sofern es nicht aus Wettertechnischen Gründen von einem Amt verboten wird.
Sollte die Schranke einmal nicht funktionieren, bitte den Platzwart kontaktieren in dem Sie auf die Klingel an der Schranke drücken.
Jeder Dauercamper hat sein Fahrzeug auf der eigenen Parzelle abzustellen. Auf Nachfrage kann ein weiterer Parkplatz angemietet werden.