Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29.08.26
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Stellplätzen (für Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte) und Mietunterkünften zur Beherbergung sowie alle weiteren Leistungen des Camping Resort Langlingen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Plätze bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Campingplatz zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.
2. Vertragspartner sind der Campingplatz und der Gast. Bei Buchung durch Dritte haften diese als Gesamtschuldner.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Campingplatz hält die gebuchten Stellplätze/Unterkünfte gemäß Vertrag bereit.
2. Der Gast ist zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)
1. Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren:
- Bis 50 Tage vor Anreise: Kostenfrei
- Bis 40 Tage vor Anreise: 20% des Gesamtpreises
- Bis 30 Tage vor Anreise: 35% des Gesamtpreises
- Bis 20 Tage vor Anreise: 45% des Gesamtpreises
- Bis 10 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtpreises
2. Am Anreisetag, bei Nichtanreise oder während des Aufenthaltes: 100 % (kompletter Rechnungsbetrag)
3. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung. Auch schlechtes Wetter (Regen), Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht von der Verpflichtung, den gebuchten Übernachtungspreis zu bezahlen.
4. Wir können vom Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die Buchung aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse (höhere Gewalt wie Naturgewalten, Epidemien/Pandemien, Streiks, Krieg etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 An- und Abreise
1. Anreise: Stellplätze stehen ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
2. Abreise: Die Räumung muss bis spätestens 11:30 Uhr am Abreisetag erfolgen.
§ 6 Platzordnung, Verhalten & Ruhezeiten
1. Die auf dem Gelände ausgehängte Platzordnung ist für alle Gäste bindend. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
2. Ruhezeiten: Mittagsruhe von 13:00 – 15:00 Uhr, Nachtruhe von 22:00 – 07:00 Uhr. Während der Nachtruhe ist jeglicher Lärm (einschließlich lauter Gespräche, Musik oder TV im Außenbereich) untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Platzverweis ohne Anspruch auf Rückerstattung.
3. Striktes Party-Verbot: Jegliches Party-Camping, Ruhestörungen sowie der Betrieb von mitgebrachten Musikanlagen, Partyboxen oder Beschallungsgeräten und das Mitführen von Party-Zubehör (z. B. Zapfanlagen, Festzelte) sind auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt. Der Konsum von Alkohol ist nur in angemessenem, ruhigem Rahmen am eigenen Stellplatz gestattet. Bei Verstößen hat die Platzleitung das Recht, die betreffenden Personen oder Gruppen unverzüglich, fristlos und ohne vorherige Abmahnung des Platzes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§ 7 Buchungsbeschränkungen, Identifikation & Kaution
1. Gruppenverbot & Genehmigungspflicht: Gruppen ab 4 Personen (ausgenommen Familien mit minderjährigen Kindern) sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen zwingend einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Platzleitung vor Abschluss der Buchung. Nicht genehmigte Gruppen sowie getarnte Gruppenbuchungen (z. B. getrennte Einzelbuchungen zur Umgehung der Regelung) werden bei Kenntnisnahme storniert und spätestens bei der Anreise vor Ort ausnahmslos abgewiesen.
2. Identitätsnachweis: Jeder Gast ist verpflichtet, bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen. Eine Anmeldung oder das Befahren des Geländes ohne Vorlage gültiger Dokumente aller mitreisenden Personen ist ausgeschlossen.
3. Sicherheitsleistung (Kaution): Der Campingplatz behält sich das Recht vor, bei Anreise (insbesondere bei Gruppen oder jüngeren Erwachsenen) eine Kaution in Höhe von 350,- € pro Person in bar zu verlangen. Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßem Verlassen des Stellplatzes und bei vollständiger Einhaltung der Platzordnung am Abreisetag zurückerstattet.
§ 8 Haftung
1. Der Campingplatz haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2. Der Gast haftet für alle durch ihn oder seine Begleiter verursachten Schäden an der Anlage.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Langlingen.
2. Es gilt deutsches Recht.