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Gebührenverordnung

Ab 01.04.2025 gilt nachfolgende Gebührenordnung für den

-Camping Resort Langlingen-

 

Gebührenordnung

beschlossen: 07.04.2025

§ 1 Gebührenerhebung

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Camping Resort Langlingen und seiner Einrichtungen und Anlagen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Campingordnung sind:

Dauercamper

Tagescamper

Allgemeine Besucher und Gäste, insbesondere Besucher und Gäste unter §2 a) und b)

 

§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit


(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen.

(2) Die Gebühren sind stets im Voraus zu entrichten.


§ 4 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Tagescamper

Für die Benutzung des Campingplatzes als Tagescamper/Tourist werden folgende Gebühren erhoben:

Personen (pro Nacht)

Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre: 2,50 €

Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahre: 3,50 €

 

Stellplätze Wohnmobil/Wohnwagen (pro Nacht)

Wohnmobil/Wohnwagen: 15,00 € incl. 2 Personen /Nacht

Sanitärkabine auf dem Platz: 20,00 € incl. 2 Personen /Nacht

Zelten 5,00 € /Nacht max. 5 m² Fläche pro Person

Blockhäuschen 35,00 € incl. 1 Person. Eine weitere Person 10,00 €

Bettwäsche pro Person 15.00 €

 

Sonstige Gebühren (pro Nacht)

Hund je Tier: 1,00 €

Stellplatz PKW -/Motorrad pro Nacht 1,00 €

Strom: 0,70 € pro 1 KWh

Nutzung Waschmaschine/Trockner Zeitabrechnung 45 min.: 1,00 €

 

Optionale Kosten

Duschmarke: 0,70 €

 

§ 5 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Dauercamper

Für die Benutzung des Campingplatzes als Dauercamper werden folgende Gebühren erhoben:

 

Dauerstellplatz für Wohnwagen und Zelte 100 m² (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): ab 840,00 €  

Müllgebühr (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): 84,00 € 

Wasser und Abwasser (Gebühr 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres): 90,00 €

Stromanschluss Dauercamper monatlich Abschlag: 15,00 € 

Strom (je kWh): 0,47 € 

 

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt zum 07.04.2025 in Kraft.

 

Langlingen, 08.04.2025

Knapp & Knapp eGbR